+++ Samstag, den 16. Oktober 2010 in der Stadthalle Balingen: Denkanstöße 2010 “Ethik, Moral und Neue Werte in Wirtschaft und Gesellschaft“ +++
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Pressemitteilung des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V. zum Ankauf von Steuerdaten aus der Schweiz
 

Steuerhinterziehung muss bestraft werden.
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Sie sollte verfolgt und bestraft werden; keine Frage. Die Steuerfahndung besitzt viele rechtliche Möglichkeiten, Steuerhinterziehung zu verfolgen. Der Ankauf von gestohlenen Daten gehört nicht dazu, auch wenn die Aussicht auf Steuermillionen verlockend erscheint. Es scheint so, als solle dem ersten Skandal von 2008 nun der zweite Skandal folgen. Der BND hat schon vor zwei Jahren eine CD mit gestohlenen Daten der LGT-Bank für 4,5 Millionen angekauft. Inzwischen scheinen Steuerbehörden alle rechtlichen Bedenken über Bord werfen zu wollen.
Steuerhinterziehung wird auch vom Bürger geächtet. Es gibt inzwischen eine Verdoppelung der Anzeigen gegen Steuersünder. Mit weiteren Maßnahmen haben unsere Steuerbehörden genügend Möglichkeiten, Steuerhinterziehung angemessen zu ahnden.

Der Rechtsstaat begibt sich mit einem Ankauf gestohlener Daten in die Nähe der Hehlerei.
Nicht nur Datenschützer bezeichnen einen Ankauf gestohlener Daten als nicht rechtmäßig.
Auch aus ethischer Sicht ist es nicht einzusehen, dass der Zweck die Mittel heiligen darf. Aus ethischer Sicht kann kriminelles Verhalten nicht mit kriminellem Verhalten geahndet werden. Gerade ein Staat, der sich als Rechtsstaat bezeichnet, sollte geltendes Recht einhalten und nicht beugen.

Die Bezahlung gestohlener Daten ist Animation für Kriminelle.
Abgesehen von internationalen politischen Verwerfungen ist es ethisch relevant, ob ein Staat für Hinweise oder für gestohlene Hinweise Geld bezahlt. So verlockend auch die Aussicht erscheint, Steuersünder ihrer gerechten Strafe zuzuführen, so ethisch bedenklich ist die Wirkung auf Menschen mit krimineller Energie. Das Signal lautet: mit Straftaten lässt sich Geld verdienen.

Ein Rechtsstaat muss ein Rechtsstaat bleiben.
Ethisch erwarten wir von unserem Staat, dass er sich rechtlich einwandfrei jedem Bürger gegenüber verhält. Unser Staat muss durch seine Handlungen Vertrauen erzeugen, indem er zeigt, dass er seine Interessen nicht gegen die Bürger auf auch unrechtmäßige Art durchsetzt, sondern im Interesse seiner Bürger handelt. Der Glaube an unseren Rechtsstaat hängt auch und vor allem davon ab, wie rechtlich einwandfrei sich unser Staat im Konfliktfall verhält. Das Vorhaben, gestohlene Daten über Steuersünder anzukaufen, zeigt den Interessenskonflikt unseres Staates und ist ein weiteres, schlechtes Beispiel, dass unser Staat auf dem besten Wege ist, noch mehr an Vertrauen zu verlieren. Der Vertrauensverlust entsteht dadurch, dass nicht wenige Bürger unseren Staat bereits als Gegner erleben. Das Vorhaben, sich gestohlene Daten als Hehlerware einzukaufen, bestätigt das Misstrauen des Bürgers. Der Staat wird damit zum Gegner des Bürgers, für manche zum Feind.

Mehr Kontrolle beseitigt das Übel der Steuerhinterziehung letztlich ebenfalls nicht.
Steuerehrlichkeit hängt von drei Faktoren ab: Erstens: Wird die Steuer als gerecht und angemessen von den Steuerzahlern empfunden. Zweitens: Ist die Steuer auch zu verstehen, also einsichtig. Kaum ein Bundesbürger versteht zum Beispiel, warum einerseits eine Tabaksteuer erhoben wird und andererseits der Tabakanbau subventioniert wird. Drittens sollte eine Steuer auch zur Lebenserfahrung der Menschen passen, und nicht weltfremd sein. Diese drei Voraussetzungen erfüllen offensichtlich unsere Steuern derzeit nicht mehr Somit bleibt die ethische Frage, ob Steuerhinterziehung nicht auch zu großen Teilen darauf beruht, dass der Bürger den Staat in Steuerfragen eher als unfair und ungerecht empfindet.

Unsere Politiker sind aufgerufen.
Alle Politiker sind dringend aufgerufen, so bald als möglich das Vertrauen in das politische Handeln gemeinsam wieder herzustellen. Noch ist Zeit dazu. Es wäre jetzt unbedingt an der Zeit, dafür Sorge zu tragen, dass wir auf unrechtmäßige Staatshandlungen verzichten.

Ulf D. Posé
(Präsident)